Landgericht Wiesbaden: Auszahlungspflicht für Banken nach Drei-Tages-Frist bei ergebnisloser geldwäscherechtlicher Verdachtsmeldung
Ergebnislose GwG-Verdachtsmeldung: Banken sind verpflichtet, Bankguthaben innerhalb von drei Tagen auszuzahlen.
Jan 20, 2026